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Nach
der neuen Energieeinsparverordnung ( EnEV
2007 ) wird der Energieausweis nach
Bedarf auch im Bestand schrittweise Pflicht
für Verkäufer und Vermieter, Käufer und
Mieter haben das Recht, den
Energieausweis vorgelegt zu bekommen.
Problematisch wird es erst dann, wenn ein
Miet- oder Kaufinteressent einen
Energieausweis sehen möchte und
dann kein vorweisen kann.
Der Kauf -oder Mietinteressent könnte dann
eine Ordnungswidrigkeit-anzeige erstatten,
und der Verkäufer/Vermieter würde mit
einem maximalen Bußgeld in Höhe von
15.000,00 € belegt werden.
Endenergiebedarf
Der
Endenergiebedarf gibt die nach technischen
Regeln berechnete jährlich benötigte
Energiemenge für Heizung,Lüftung und
Warmwasserbereitung an (Endenergieformen
sind z.B. Heizöl, Kraftstoffe, Gas,
Strom, Fernwärme
Primärenergiebedarf
Der
Primärenergiebedarf bildet die
Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab.
Er berücksichtigt zusätzlich zum
Endenergiebedarf auch die sog.
"Vorkette"
(Erkundung, Gewinnung,
Verteilung, Umwandlung) der jeweils
eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas. Storm,
erneuerbare Energien).
Ich
gebe
für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer den
bedarfsabhängigen
Energieausweis im vereinfachten Verfahren
und mit Modernisierungs- empfehlungen für 329,00
Euro inkl. MwSt. in Auftrag.
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