WODARKA-SZ-IMMOBILIEN        Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie in und um Salzgitter  
     
   
 



  

Nach der neuen Energieeinsparverordnung ( EnEV 2007 ) wird der Energieausweis nach Bedarf  auch im Bestand schrittweise Pflicht für Verkäufer und Vermieter, Käufer und Mieter haben  das Recht, den Energieausweis vorgelegt zu bekommen.

Problematisch wird es erst dann, wenn ein Miet- oder Kaufinteressent einen Energieausweis sehen möchte und dann kein vorweisen kann.
 
Der Kauf -oder Mietinteressent könnte dann eine Ordnungswidrigkeit-anzeige erstatten, und der Verkäufer/Vermieter würde mit einem maximalen Bußgeld in Höhe von 15.000,00 € belegt werden.

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,Lüftung und Warmwasserbereitung an (Endenergieformen sind z.B. Heizöl, Kraftstoffe, Gas, Strom, Fernwärme

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab.
Er berücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf auch die sog. "Vorkette"
(Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils 
eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas. Storm, erneuerbare Energien).



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